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Gewährleistung - Instandhaltung - Einstellarbeiten - Siegel Fensterbau

Gewährleistung – Instandhaltung – Einstellarbeiten

Gewährleistung

Wir gewährleisten Ihnen die ordnungsgemäße Lieferung und Montage unserer Produkte. Sie erhalten von uns auf Materialfehler fünf Jahre Gewährleistung, bei Verschleißteilen wie z. B. Beschlägen und elektrischen Bauteilen beträgt die Gewährleistung zwei Jahre.

Beachten Sie bitte, dass Funktionsbeeinträchtigungen oder Verschleiß, welche im Rahmen der normalen und fachgerechten Nutzung üblicherweise entstehen, von den gesetzlichen Gewährleistungsverpflichtungen ausgenommen sind.

Ebenso sind Schäden die auf Fehlgebrauch, nicht bestimmungsgemäße Nutzung und Reparaturversuche durch Dritte zurückzuführen sind, nicht in der gesetzlichen Gewährleistung abgedeckt.

Instandhaltung

Die gelieferten Produkte sind Gebrauchsgegenstände, zu deren Erhalt der Nutzungssicherheit und Gebrauchstauglichkeit eine regelmäßige Instandhaltung (Wartung, Pflege, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung) erforderlich ist. Voraussetzung für Gewährleistung und Produkthaftung ist neben einer ordnungsgemäßen Instandhaltung auch die bestimmungsgemäße Verwendung.

Die Instandhaltung ist nicht Bestandteil der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Sie als Auftraggeber bzw. Bauherr haben für die notwendigen Instandhaltungs- und Werterhaltungsmaßnahmen selbständig Sorge zu tragen. Damit Sie Ihre Gewährleistungsansprüche nicht verlieren und noch sehr lange Freude an Ihren neuen Bauelementen haben, ist es erforderlich, dass Sie die Wartungs- und Pflegehinweise beachten.

Stellen Sie diese Informationen bitte auch eventuell weiteren Benutzern oder nachfolgenden Bewohnern zur Verfügung. Bitte beachten Sie für eventuell notwendige Reparaturen: Die verwendeten Ersatzteile müssen den vom Hersteller festgelegten technischen Anforderungen entsprechen. Dies ist nur bei Originalersatzteilen gewährleistet.

Einstellarbeiten

Bei Übergabe an den Endverbraucher sind unsere Produkte optimal eingestellt und einwandfrei funktionsfähig.

Durch den täglichen Gebrauch kann jedoch nach einigen Monaten eine erneute Einstellung notwendig werden. Die notwendigen Einstellungsarbeiten können allerdings nicht im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsanspruchs geltend gemacht werden. Einstellarbeiten gehören zu den Wartungsmaßnahmen die regelmäßig, mindestens einmal jährlich durchgeführt werden sollten, um die langfristige Funktionalität Ihrer Bauelemente sicher zu stellen.